Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Rüti bei Büren zur Einsichtnahme auf.
Zur Erläuterung sämtlicher Traktanden wird vor der Gemeindeversammlung ein Mitteilungsblatt (Botschaft) in alle Haushaltungen versandt.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit mindestens 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Rüti bei Büren haben, herzlich eingeladen.
Der Gemeinderat
Rüti bei Büren, 1. Mai 2025
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08.30 - 11.30 Uhr
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geschlossen
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Gemeindeverwaltung
Bachstrasse 4
3295 Rüti bei Büren
Telefon 032 351 11 36
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