Die
Allgemeinverfügung des Regierungsstatthalteramtes Seeland vom 25. Januar 2021
(befristet bis 30. Juni 2021) erlaubt allen Gemeinden des Verwaltungskreises
Seeland anstelle der Gemeindeversammlung eine Urnenabstimmung durchzuführen.
Aufgrund der aktuellen Situation betreffend Corona-Virus hat der Gemeinderat Rüti bei Büren beschlossen, die Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2021 abzusagen. An deren Stelle bringt der Gemeinderat die Vorlagen am Sonntag, 13. Juni 2021 an der Urne zur Abstimmung.
Jeder stimmberechtigten Person wird durch die Gemeindeschreiberei spätestens bis 20. Mai 2021 das Abstimmungsmaterial zugestellt. Zudem liegen die Akten auf der Gemeindeverwaltung 30 Tage vor der Urnenabstimmung öffentlich auf.
Die Stimmabgabe kann wie folgt vorgenommen werden:
- Brieflich mit dem dafür vorgesehenen Zustell- und Stimmkuvert. Dieses muss bis spätestens Sonntag, 13. Juni 2021, 9.30 Uhr, im Briefkasten des Gemeindehauses eingeworfen sein. Wird die Sendung der Post übergeben, muss sie vom Gemeindevertreter bis spätestens Freitag, 11. Juni 2021, bei der Post abgeholt werden können.
- Sonntag, 13. Juni 2021, 10.00 – 11.00 Uhr im Stimmlokal Gemeindehaus.
Bitte stimmen Sie brieflich ab!
Beschwerden in Abstimmungssachen sind innert 30 Tagen nach der Urnenabstimmung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Stadtplatz 33 ,3270 Aarberg einzureichen.
Gemeindeverwaltung
Bachstrasse 4
3295 Rüti bei Büren