Hunde

Hundetaxen                                                  

Hundemarken können bei der Gemeinde bezogen werden. Die Marken sind bis spätestens 31. Juli einzulösen. Hundesteuern sind für alle Hunde zu entrichten, die am 1. August älter als 3 Monate sind.

Die Hundesteuer beträgt Fr. 100.– pro Hund; resp. Fr. 50.– pro Hund auf den Aussenhöfen.

Zur Vermeidung unnötiger Rechnungen sowie Mahnungen werden die Hundehalter gebeten, die Gemeinde über den Abgang bisher gehaltener Hunde zu informieren.

WICHTIGER HINWEIS!
Robidogsäcke können auf der Gemeindeverwaltung gratis bezogen werden. Bitte beachten Sie die Gebrauchsanweisung auf den Robidogbehältern, damit auch der nächste Hundebesitzer noch ein Robidogsack entnehmen kann.

Leider gibt es immer noch Leute, welche das Thema “Kotbeseitigung” nicht wirklich ernst nehmen… Wir fordern deshalb alle Hundebesitzer auf, den Kot ihrer Tiere zu beseitigen.

Und noch dies: Vermehr streunen Hunde unbeaufsichtigt im Dorf herum und dies trotz persönlicher Ermahnung der jeweiligen Hundebesitzer durch die Gemeindebehörden. Alle Hundehalter/Innen werden hiermit nochmals freundlich ermahnt, ihre Aufsichtspflicht wahrzunehmen. Dies gilt besonders in der Nähe von Weiden (Hundekot im Weidegras), vom Aareufer (Brutnester/Spaziergänger) und generell auf den Gemeinde- und Kantonsstrassen (Unfallgefahr). Bei Vorfällen müssen die verantwortlichen Personen mit rechtlichen Sanktionen rechnen.

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Bachstrasse 4 
3295 Rüti bei Büren

Telefon 032 351 11 36 
Telefax 032 351 52 21
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